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René Schäffer

Unternehmen Labor

Am Kirchtor 29

06108 Halle

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Im Allgemeinen versuche ich in Frieden und Freude zu nehmen und zu geben doch für den Ernstfall hier die:
AGB – LABOR
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Vertragsbedingungen gelten auch, wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden, auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
3. Für Rechtsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Im den AGB´s geforderte Schriftform meint im Zweifelsfall handschriftlich oder physisch gedruckte Exemplare mit eigenhändiger Unterschrift der entsprechenden Vertragsparteien.
4. Ziel der Unternehmungen der Firma Labor ist die Herstellung von Kunstwerken. Das heißt: auch Aufnahmen, welche gewöhnlicherweise nicht zur Weiterverarbeitung gedacht sind können für künstlerische Zwecke weiterverwendet werden. Die Preise sind entsprechend angepasst. Die Würde der Dargestellten wird gewahrt. Im Fall eines Auftrages welcher ein Portrait/Akt oder ähnliche Aufnahmen beinhaltet, erkennt der Portraitierte dies an. Es sei denn es wurde ein davon abweichende Vereinbarung getroffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Halle-Saale, Deutschland).
7. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
8. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abbedingung der Schriftform.
9. Gestaltungsfreiheit / Vorlagen Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor oder ist der Kunde oder seine Werbeagentur nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt meine Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Bei der Auswahl der Aufnahmen aus einer Serie oder bei pauschalen Angeboten beziehungsweise Bezahlung nach Tages- oder Stundensätzen hat der Fotograf die Entscheidung, welches Bildmaterial verwandt werden darf.
10. Preise und Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale,Die Erstattung der Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.)werden gesondert vereinbart und sind vom Auftraggeber zu tragen.
Zahlung erfolgt in bar oder unbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung, (wenn der Rechnungsbetrag bereits vereinbart ist, gilt das Datum der Erfüllung als Rechnungsdatum). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank. Bei Nachweis höherer Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Erfolgt die Zahlung unbar, gilt das Datum des tatsächlichen Eingangs auf dem Konto des Auftragsnehmers.Wir sind berechtigt, 50% der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.
11. Datenformate : Grundsätzlich sind JPG-Daten nicht für den Druck zugelassen, es ist davon auszugehen, daß es sich bei abgegeben Daten in diesem Format um Daten für Nutzung im Internet handelt.
12. Versand, Verpackung, Lagerung : Zu fotografierende Gegenstände, oder im Umfeld zur Aufnahme benötigte Objekte sind uns grundsätzlich kostenfrei zuzustellen und nach Beendigung der Fotoproduktion innerhalb einer Frist von 2 Wochen kostenlos abzuholen. Nach Überschreitung dieser kostenfreien Lagerfrist bleibt es uns vorbehalten, die gelagerten Gegenstände durch einen Spediteur an die Geschäftsadresse des Kunden zustellen zu lassen, oder eine Lagergebühr von 4 € pro angefangenen Quadratmeter / Europalette für jede angefangene Woche zu berechnen. Die Wahl der Versandart treffen, falls nicht anders vereinbart, wir. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sämtliche Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
13. Termine: Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, Strom- oder Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Bei termingebundenen, wetterabhängigen Buchungen trägt der Kunde das Risiko des Terminverzuges. Anfallende Kosten, wie z.B. Ausfallhonorare von Fotomodellen, zusätzliche Spesen etc. sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Bei wetterbedingtem Ausfall so gen. Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.
14. Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Entstehen Labor durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. Stornogebühren durch Modelagenturen oder Locationmieten), so sind diese zu ersetzen. Bei Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine binnen vier Wochen vor Produktionsbeginn sind 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.
15. Haftung: Alle Aufträge werden von uns mit den, nach unserem Dafürhalten, jeweils besten Materialien, nach dem entsprechenden Stand der Technik hergestellt. Wünsche bezüglich der Farbabstimmung werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne Hergabe von Farbmustern gilt unsere Farbauffassung als richtig. Unvermeidbare Farb- und Tonwertabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Die in fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe verändern sich im Laufe der Zeit. Derartige Farbveränderungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Etwaige Mängel sind unverzüglich – bei Auslieferung unserer Arbeiten – spätestens jedoch binnen 10 Werktagen anzuzeigen; Andernfalls sind etwaige Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen uns, unter vollständiger Rückgabe der reklamierten Lieferung, sämtliche zum Auftrag gehörenden Bilder, Unterlagen und Lieferscheine unserem Hause zur Verfügung gestellt werden. Rücksendungen unvollständiger Unterlagen, telefonische Beanstandungen und Reklamationen ohne Belege gelten nicht als Mängelrüge. Eine Prüfung und Bearbeitung der Reklamation ist somit nicht möglich. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einer berechtigten Beanstandung bleibt es unserer Wahl überlassen, entweder unter Aufrechnung aller übrigen Vertragsbestandteile eine korrigierte Lieferung auszuführen oder aber die beanstandete Lieferung unter Verzicht auf die Berechnung zurück zu nehmen. Misslingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
16. Urheberrecht / Nutzungsrechte / Belegmuster: Sämtliche Entwürfe sowie die jeweiligen Endprodukte (Fotos/ Werbeprospekte etc.) von  Labor gelten als persönliche geistige Schöpfung des Autragnehmers, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart ist. Erst mit der vollständigen Zahlung unserer Vergütung erwirbt der Auftraggeber das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Dem Autor sind Veröffentlichungen mitzuteilen. Das Unternehmen Labor hat grundsätzlich ein Anrecht auf eine angemessene Anzahl von Belegmustern. Diese sind der Firma Labor unentgeltlich zu überlassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers  stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführten Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Bei in der Rechnung/im Angebot Reproduktion/Repro genannten Aufnahmen, reicht in der Regel eine Nennung im Impressum. Als Autor zu benennen ist: René Schäffer.
18. Archivierung: Daten werden nach der Abgabe grundsätzlich nicht vertraglich gesichert archiviert, man kann dies jedoch gegen Aufpreis innerhalb des Auftrages und auf Anfrage später vereinbaren (aktueller Preis hierfür 30 € pro Jahr und Gigabyte).
19. Nebenpflichten: Der Auftraggeber versichert, daß er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Zweifelsfall gilt die Schriftform.
20. Datenschutz: Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen entsprechendvertraulich zu behandeln.
21. Sonstiges: Ab der Übergabe der Daten ist der Inhaber für deren Gebrauch verantwortlich. Im Falle eines Inhaltes der in irgendeiner Form rechtswidrig ist – oder wird, ist der Veröffentlichende verantwortlich. Die abgebildeten Personen sind durch den Veröffentlichenden zu befragen, ob einer Veröffentlichung zugestimmt wird. Der Veröffentlichende übernimmt die Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte des/der Dargestellten.
Für Schäden oder Forderungen, die durch Veröffentlichung entstehen ist allein der Veröffentlichende verantwortlich.


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